Energetische Sanierung von Baudenkmalen
“Wärmedämmung”, “energetische Sanierung”, “Erneuerung” und andere Begriffe mehr geistern seit Jahrzehnten schon durch die Medien, versprechen den Hausbesitzern ungeahnte Vorteile und verbreiten genauso gewaltige Schrecken. Was wenn die frischbeendeten Arbeiten, noch bevor sie auch nur irgendwelchen Gewinn erbracht, Grund für eine neuerliche Sanierung werden, um Schäden zu beseitigen, die die vorausgegangenen Maßnahmen verursacht? – selten wird auch der versierteste Fachmann die ganze Konplexität, die ganze Statustik beherrschen, auch wenn seine konkreten Maßnahmen tadellos wären. Diese Bresche fülle nun die Untersuchung derr TU Dresden, durchgeführt im Auftrage des Sächsischen Innenministerium 2009–2010. Für 4 typische Gebäudearten wurden die Maßnahmen zusammengefaßt:
- A, Wohnstallhäuser auf dem Land, 18-19 Jahrhundert
- B, Freistehende Mietshäuser, 1850 -1900
- C.1, Mehrgeschossige Reihenwohnhäuser in Blockrandbebauung, 19 Jahrhundert bis 1870
- C.2, Mehrgeschossige Reihenwohnhäuser in Blockrandbebauung, 1870–1920
- D, Siedlungsbauten1920–1950
Aus der
Kurz- und der Langfassung entnehmen wir folgende Tabellen:
A
Einsparpotential | Denkmalverträglichkeit
– Primärenergie (für Bauarbeiten, Baumaterialherstellung usw.);
– Verbrauchskosten Endenergie;
– Bausubstanz;
– Erscheinungsbild
1. Dämmung der Bodenplatte
2. Dämmung oberste Geschoßdecke
3a. Zwischensparrendämmung
3b. Aufsparrendämmung. Bedingt genehmigungsfähig.
4a,b. Außenwand-Außendämmung mit WDVS (kunststoffmodifizierter Putz). Bei schlichter Putzfassade bedingt genehmigungsfähig; bei gegliederter Putzfassade (Pilastern, Gesimse usw.), Klinker- und Fachwerkfassade nicht genehmigungsfähig.
4c,d. Außenwand-Außendämmung mit Verschalung
4e,f. Außenwand-Außendämmung Wärmedämmputz. Bei gegliederter Putzfassade bedingt genehmigungsfähig; bei Klinker- und Fachwerkfassade nicht genehmigungsfähig.
4g. Außenwand-Innendämmung
5a. Abdichtung
5b,c. Austausch von Fenstern und Türen
5d. Zusatzfenster
5e. Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Bedingt genehmigungsfähig.
6. Steigerung der Heizanlageneffizienz (COP)
7. Solarthermie. Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
8. Photovoltaik. Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
9. Nah- und Fernwärme aus Großanlage mit Kraft-Wärmekopplung
10. Geothermie
Das zweite Bild zeige, wie nutzereffektiv diese Maßnahmen seien:
Arabische Ziffern entsprechen den obigen Maßnahmen, die römischen stehen für niedrige (I), mittlere (II) und hohe (III) Energieeffizienz. Farben zeigen die Denkmalverträglichkeit an: – kaum verträglich,
– bedingt verträglich,
– gut verträglich.
B
Einsparpotential | Denkmalverträglichkeit
1. Dämmung der Bodenplatte
2. Dämmung oberste Geschoßdecke
3a. Zwischensparrendämmung
3b. Aufsparrendämmung. Bei schlichter Putzfassade bedingt genehmigungsfähig; bei gegliederter Putzfassade (Pilastern, Gesimse usw.), Klinker-, Stein- und Fachwerkfassade nicht genehmigungsfähig.
4a,b. Außenwand-Außendämmung mit WDVS (kunststoffmodifizierter Putz). Nicht genehmigungsfähig.
4c,d. Außenwand-Außendämmung mit Verschalung
4e,f. Außenwand-Außendämmung Wärmedämmputz. Bei gegliederter Putzfassade bedingt genehmigungsfähig; bei Klinker- und Fachwerkfassade nicht genehmigungsfähig.
4g. Außenwand-Innendämmung
5a. Abdichtung
5b,c. Austausch von Fenstern und Türen
5d. Zusatzfenster
5e. Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Bedingt genehmigungsfähig.
6. Steigerung der Heizanlageneffizienz (COP)
7. Solarthermie. Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
8. Photovoltaik. Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
9. Nah- und Fernwärme aus Großanlage mit Kraft-Wärmekopplung
10. Geothermie
Nutzer-Energieeffizienz:
C
vor 1870
nach 1870
Einsparpotential | Denkmalverträglichkeit
1. Dämmung der Bodenplatte (vor 1870 / nach 1870)
2. Dämmung oberste Geschoßdecke (vor 1870 / nach 1870)
3a. Zwischensparrendämmung (vor 1870 / nach 1870)
3b. Aufsparrendämmung (vor 1870 / nach 1870). Bedingt genehmigungsfähig.
4a,b. Außenwand-Außendämmung mit WDVS (kunststoffmodifizierter Putz) (vor 1870 / nach 1870). Bei gegliederter Putzfassade bedingt genehmigungsfähig bis nicht genehmigungsfähig; bei Klinker- und Steinfassade nicht genehmigungsfähig.
4c,d. Außenwand-Außendämmung mit Verschalung (vor 1870 / nach 1870)
4e,f. Außenwand-Außendämmung Wärmedämmputz (vor 1870 / nach 1870). Bei gegliederter Putzfassade bedingt genehmigungsfähig; bei Klinker- und Steinfassade nicht genehmigungsfähig.
4g. Außenwand-Innendämmung (vor 1870 / nach 1870)
5a. Abdichtung (vor 1870 / nach 1870)
5b,c. Austausch von Fenstern und Türen (vor 1870 / nach 1870)
5d. Zusatzfenster (vor 1870 / nach 1870)
5e. Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung (vor 1870 / nach 1870). Bedingt genehmigungsfähig.
6. Steigerung der Heizanlageneffizienz (COP) (vor 1870 / nach 1870)
7. Solarthermie (vor 1870 / nach 1870). Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
8. Photovoltaik (vor 1870 / nach 1870). Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
9. Nah- und Fernwärme aus Großanlage mit Kraft-Wärmekopplung (vor 1870 / nach 1870)
10. Geothermie (vor 1870 / nach 1870)
Nutzer-Energieeffizienz:
vor 1870
nach 1870
D
Einsparpotential | Denkmalverträglichkeit
1. Dämmung der Bodenplatte
2. Dämmung oberste Geschoßdecke
3a. Zwischensparrendämmung
3b. Aufsparrendämmung
4a,b. Außenwand-Außendämmung mit WDVS (kunststoffmodifizierter Putz). Bei gegliederter Putz-, Klinker- und Steinfassade nicht genehmigungsfähig.
4c,d. Außenwand-Außendämmung mit Verschalung
4e,f. Außenwand-Außendämmung Wärmedämmputz. Bei gegliederter Putzfassade bedingt genehmigungsfähig; bei Klinker- und Steinfassade nicht genehmigungsfähig.
4g. Außenwand-Innendämmung
5a. Abdichtung
5b,c. Austausch von Fenstern und Türen
5d. Zusatzfenster
5e. Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Bedingt genehmigungsfähig.
6. Steigerung der Heizanlageneffizienz (COP)
7. Solarthermie. Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
8. Photovoltaik. Dachanlagen bedingt genehmigungsfähig; Fassadenanlagen nicht genehmigungsfähig.
9. Nah- und Fernwärme aus Großanlage mit Kraft-Wärmekopplung
10. Geothermie
Nutzer-Energieeffizienz:
Bei aller Unterschiedlichkeit der Gesetzeslage und verfügbarer Techniken sind die Ergebnisse der Sachsen auch für Insterburg von Belang.
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